Die öffentlich-rechtliche Anerkennung ermöglicht den Landeskirchen von den Konfessionsangehörigen Steuern einzuziehen. Im Gegenzug müssen die Landeskirchen ein rechtsstaatliches Austritts-Verfahren anbieten, damit Mitglieder die Konfessionsangehörigkeit auf Wunsch ablegen können.

Die Kirchen haben weitgehend freien Handlungsspielraum, wie sie in der kantonalen Kirchenordnung den Kirchenaustritt regeln. Wichtigste Rahmenbedingung ist die Wahrung der Religionsfreiheit, im Detail gibt es aber diverse unterschiedlich festgelegte Verfahren, weshalb bei der Kirche oft der Kirchenaustritt kompliziert empfunden wird.

In der Folge kann es erhebliche Unklarheiten geben, Missverständnisse zum Verfahren, fehlerhafte eingereichte Austritte und ähnliches. Insgesamt zeigt sich, dass die Kirchenmitglieder durch die Kirchgemeinden schlecht bis gar nicht über die Möglichkeit und das Verfahren zum Kirchenaustritt informiert sind.

Wird vor der offiziellen Kirchenaustritts-Bestätigung seitens des Pfarramts ein Schreiben an die austretende Person gerichtet, so kann die zu Verunsicherung bei den Austretenden über das Verfahren führen. Kirchen intern ist zwar oft den Mitarbeitenden der Kirchgemeinden eine Kontaktaufnahme mit den austretenden Personen vorgegeben, jedoch ist dies nicht ein erforderlicher Schritt für den Kirchenaustritt. Aus dem Pfarramts-Schreiben entstehende Verunsicherung und Verwirrung kann in der Folge Reibereien im Zusammenhang mit dem Austritt verstärken.

Die Kirche schafft eine Informationslücke, die wohl durch die Kirche nicht ganz uneigennützig geschaffen wird im Hinblick auf drohende Kirchensteuer-Ausfälle. Umgekehrt scheinen etliche austretende Personen rückblickend zu bereuen, noch so lange Kirchensteuer bezahlt zu haben, was ebenfalls Unmut fördernd wirken kann.

Es gibt viele Angebote im Internet als Hilfe für austretende Personen. Neben vielen Gratis-Vorlagen und Gratis-Informationen, gibt es auch kostenpflichtige Kirchenaustritts-Unterlagen und Austritts-Dienstleistungen mit individueller Unterstützung bei Bedarf. Auch hier kann es Gründe geben, sich über fehlerhalte oder qualitativ minderwertige Hilfestellungen zu beschweren.

Die Vereinigung Kirchenaustritt Schweiz kann bei Beschwerden je nach Situation deeskalierend und helfend zur Verbesserung der beanstandeten Situation beitragen.

Beschwerden im Zusammenhang mit einem nicht reibungslos verlaufenen Kirchenaustritt oder anderen Gegebenheiten rund um den Kirchenaustritt können Sie via das Kontakt-Formular oder per Email beschwerden@kirchenaustritt-schweiz.ch einreichen.