Nein. Das Kirchenaustritts-Verfahren ist das Resultat politischer Prozesse und zukünftige Veränderungen werden das Resultat politischer Prozesse sein. Insofern wäre die Deklaration politischer Neutralität absurd, jedoch besteht zu keiner politischen Partei eine spezifische Nähe. Das Verhältnis von Kirche und Staat war im 20. Jahrhundert von grossen Veränderungen geprägt. Erst Mitte des Jahrhunderts kam die Gleichstellung von katholischer und reformierter Kirche in Gang und setzte sich im Wallis erst 1974 durch. Bis sich schliesslich das flächendeckende Kirchgemeinde-System durchgesetzt hat, kamen schon die ersten Wellen von Kirchenaustritten. Auch das Kirchenaustritts-Verfahren wurde da und dort geändert, und war auch öfters Thema bundesgerichtlicher Entscheidungen. Über Jahrzehnte betrachtet gibt es fortwährend kleinere und grössere Wandlungen im Verhältnis von Kirche und Staat, in welchem das Kirchenaustritts-Verfahren eingebettet ist. Und blickt man auf Deutschland und Österreich, so sieht man wieder andere Kirchenaustritts-Verfahren.
Die politischen Prozesse in der Schweiz werden wohl weiteren Wandel für das Kirchenaustritts-Verfahren bedeuten und die Vereinigung Kirchenaustritt Schweiz sieht sich – wenn vielleicht auch nur als Randerscheinung – als Teil dieses Prozesses.